| Rürup Rente, die Basisrente für Selbstständige und Freiberufler |
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Nachdem mit der Riester Rente zunächst ein Instrument für die private Altersvorsorge geschaffen wurde, das nur Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, folgte bald darauf eine Variante für Selbständige und Freiberufler. Sie trägt den Namen des Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürup und heißt deshalb Rürup Rente. Auch bei diesem Modell ist eine Garantierente vorgesehen, die nach dem Eintritt ins Rentenalter lebenslang gezahlt wird. Wie ein Riester-Vertrag ist auch die Rürup Rente Hartz-IV-sicher, das angesparte Guthaben kann daher selbst im Falle einer privaten Insolvenz nicht gepfändet werden. Während Riester-Angebote vor allem über staatliche Zulagen in Form direkter Zahlungen an den Mann gebracht werden, setzte die Regierung bei der Konzeption der Rürup Rente auf Steuervorteile, die Jahr für Jahr immer größer werden. Konnten Selbständige und Freiberufler zum Start der Rürup Rente im Jahr 2005 zunächst 60 Prozent ihrer Beiträge von der Steuer absetzen, soll die Abzugsfähigkeit bis 2025 jährlich in Zwei-Prozent-Schritten bis auf 100 Prozent erhöht werden. Als Obergrenze für die Beiträge, die steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, wurden 20.000 Euro pro Jahr für Ledige und 40.000 Euro pro Kalenderjahr für Verheiratete festgelegt. Diese Steuervorteile sind insbesondere für viele Selbständige mit einem hohen Einkommen ein gewichtiges Argument für die Rürup Rente. Zudem spielt die Risikoabsicherung eine Rolle, denn neben einer Berufsunfähigkeitsrente bieten Rürup-Verträge auch einen Schutz für die Hinterbliebenen durch eine Todesfallleistung. Während der Ansparphase haben Rürup-Sparer verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können ihr Geld zum Beispiel in fondsgebundene Rentenversicherungen oder Fondssparpläne investieren, auch bestimmte Lebensversicherungen kommen in Frage. Unabhängig von der gewählten Sparform gilt, dass das eingezahlte Geld später nicht in einer Summe zur Verfügung steht. Es existiert also kein Kapitalwahlrecht, stattdessen findet eine Verrentung statt. Das heißt, mit dem Beginn der Auszahlungsphase erhält der Versicherte eine lebenslange Rente. In den Bestimmungen zur Rürup Rente ist außerdem vorgesehen, dass der Vertrag nicht vor dem Erreichen des Rentenalters aufgelöst werden kann. |